1:12-Initiative der JUSO

Die 1:12-Initiative der JUSO gefährdet das Erfolgsmodell Schweiz

Die Volksinitiative der Jungsozialisten JUSO Schweiz will, dass niemand in einem Jahr weniger verdient als der bestbezahlte Manager im gleichen Unternehmen in einem Monat. Sie will deshalb in der Verfassung verankern, dass der niedrigste Lohn in einem Unternehmen nicht mehr als zwölf Mal tiefer als der höchste sein darf.

Bundesrat und Parlament haben sich deutlich gegen die Volksinitiative ausgesprochen. Die Volksabstimmung über die 1:12-Initiative der Jungsozialisten findet am 24. November 2013 statt.

Wir sind gegen die 1:12-Initiative der Jungsozialisten, weil sie unsozial und kurzsichtig ist:

  • Tiefe Löhne würden durch die Annahme der Initiative nicht angehoben.
  • Das Lohnniveau würde grundsätzlich sinken.
  • Die Einnahmen der Sozialversicherungen würden sinken.
  • Es drohen Ausfälle für die öffentliche Hand.
  • Abzockerei kann dadurch nicht verhindert werden.
  • Unternehmerische Freiheit würde eingeschränkt.
  • Es ist nicht Aufgabe des Staates, die Löhne festzulegen.
  • Es würde zu absurder Bürokratie führen.
  • Wer legt die moralische Grenze fest? 1:11 oder 1:13?

Abstimmungsergebnis zur 1:12-Initiative

Wir freuen uns über die deutliche Ablehnung der 1:12-Initiative und danken den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern für ihre besonnene Haltung. Das Anliegen der Jungsozialisten wirkte auf den ersten Blick verführerisch und vermochte viele Emotionen zu wecken. Umso stärker wiegt das deutliche Abstimmungsresultat: Die Schweizerinnen und Schweizer wollen ihr Erfolgsmodell nicht gefährden und wollen nicht mit dem Feuer spielen. Dies ist ein wichtiges Signal an das In- und Ausland zugunsten eines starken Standortes Schweiz mit einer freiheitlichen Wirtschaftsordnung, einem starken Unternehmertum und hervorragenden Arbeitsbedingungen.

Mit ihrem Engagement für die 1:12-Initiative haben sich die linken Parteien definitiv ins sozialistische Lager begeben und versuchen durch einen überholten Klassenkampf Wählerstimmen und Mitglieder zu gewinnen. Der auf Ausgleich und Sozialpartnerschaft basierenden Wirtschaftsordnung wurde damit von linker Seite eine Absage erteilt. Man wollte eine unvernünftige und unnötige Regulierung und nahm dabei eine empfindliche Beschneidung unserer Wirtschaftsfreiheit in Kauf. Dieses Ansinnen erhielt nun eine deutliche Abfuhr.

succèSuisse dankt allen Organisationen, Unternehmen und Persönlichkeiten, welche sich gegen die 1:12-Initiative und für das Erfolgsmodell Schweiz eingesetzt haben. Der Kampf geht jedoch bereits heute weiter. succèSuisse wird sich weiterhin für das Erfolgsmodell Schweiz einsetzen und die am 9. Februar 2014 zur Abstimmung gelangende Initiative «Gegen Masseneinwanderung» mit allen Mitteln bekämpfen: Dieser direkte Angriff auf die Personenfreizügigkeit als zentraler Bestandteil der Bilateralen Verträge bedroht unser Erfolgsmodell Schweiz ebenso wie die weiteren anstehenden Vorlagen von den extremen Polen, welche staatliche Mindestlöhne, Einwanderungsbeschränkungen oder eine neue Erbschaftssteuer fordern. Diese alle werden von succèSuisse und seinen mittlerweile über 800 Mitgliedern bekämpft.

Argumente

NEIN zur 1:12-Initiative der Jungsozialisten, weil sie

  • unsozial ist.
  • das allgemeine Lohnniveau sinkt, einfache Jobs werden ausgelagert, die Arbeitslosigkeit steigt.
  • kurzsichtig ist.
  • weniger Ansiedlungen, weniger Unternehmensgründungen, keine neuen Arbeitsplätze.
  • unnötig ist.
  • niemand verdient mehr, die Steuereinnahmen sinken.

Tiefe Löhne werden nicht angehoben, Abzockerei wird nicht verhindert:

  • Firmen können sich in zwei oder drei legale Entitäten aufspalten und Tieflohnjobs auslagern, um dem Management nach wie vor hohe Löhne zu bezahlen. Welcher Betrieb hat nicht schon heute den Reinigungsdienst an eine externe Firma delegiert? Auch wenn bei Annahme der Initiative entsprechende Gesetze noch formuliert werden müssten, bliebe die Verhinderung der Umgehung schwierig.
  • Durch Auslagerung von Arbeitsplätzen mit tiefen Löhnen können die Tieflohnbezüger nicht mehr von den meistens besseren Pensionskassenbedingungen und der Lohnentwicklungen der Stammhäuser profitieren.
  • Unternehmungen könnten veranlasst werden, Stellen am unteren Ende der Lohnskala zu streichen, die betreffenden Personen werden arbeitslos.
    Auch wenn man die Mässigung übertriebener Entlöhnungen einzelner Personen in Chefetagen begrüsst, ist die 1:12-Initiative der Jungsozialisten dazu ein völlig kontraproduktiver Ansatz, weil sie Unternehmen veranlassen könnte, ihre Chefetagen ausser Landes zu verschieben.
  • Wirtschaftpolitische Vorgaben sollten zum Ziel haben, dass die Gesellschaft daraus einen Mehrwert erhält. Die 1:12-Initiative der Jungsozialisten stellt aber nur eine Minderheit schlechter, ohne einen Mehrwert zu schaffen.
  • Die Armen werden nicht reicher, wenn man die Reichen ärmer macht
  • Fazit: Kein Schweizer und keine Schweizerin wird durch diese Initiative mehr verdienen – das Gegenteil ist der Fall.

Ausfälle und drohende Mehrausgaben für die öffentliche Hand

  • Weniger Lohn für die Reichsten bedeutet weniger Steuereinnahmen für den Staat. Das reichste Prozent kommt für rund 40 Prozent der direkten Bundessteuern auf.
    Weil das Steuersubstrat aus hohen Einkommen vermindert wird, müssen Leistungen der öffentlichen Hand gestrichen oder Gebühren/Steuern erhöht werden. Dies zu Lasten des Mittelstands.
  • Seit Jahren wird um die langfristige Finanzierung unseres Sozialsystems gerungen. Wird die Initiative angenommen, entgehen den Sozialversicherungen zusätzlich Millionenbeiträge, auf die wir und vor allem die kommenden Generationen nicht verzichten können. Die Initiative gefährdet unser Rentensystem und unser Arbeitslosenkasse.
  • Durch die geänderten Rahmenbedingungen, weg von einem liberalen Arbeitsmarkt, werden weniger Firmen angesiedelt oder gegründet und damit weniger neue Arbeitsplätze geschaffen.
  • Fazit: Die tiefen Löhne werden durch die 1:12-Initiative der Jungsozialisten nicht erhöht. Im Gegenteil, die gesamte Lohnsumme und damit die Steuereinnahmen sinken, was durch eine Erhöhung anderer Abgaben und Gebühren kompensiert werden und die Gesamtheit der Bevölkerung, insbesondere den Mittelstand, zusätzlich belasten wird. Zudem droht die Arbeitslosigkeit zu steigen.

Fehlgeleitete Moralvorstellungen

  • Der Anreiz zu ausserordentlichen Leistungen auf allen Gebieten wird fälschlicherweise herabgesetzt.
  • Die Verantwortungsträger grosser Unternehmen werden abgestraft und deren Verantwortung, Arbeitslast und Risikobereitschaft wird ausser Acht gelassen.
  • Die Initiative versucht einseitig, eine Neidkultur auf für die Gesellschaft und Wirtschaft notwendige Leistungs- und Verantwortungsträger zur Hetzjagd zu nutzen.
  • Die Initianten machen einen Bruttovergleich und fokussieren diesen einseitig auf der Einkommensseite. Entscheidend für das Individuum ist jedoch, was nach den Abzügen noch frei verfügbar ist. Aufgrund der Steuerprogression schrumpft das Verhältnis von 1:12 auf gegen 1:7.
  • Fazit: Wer legt die moralische Grenze fest? Wieso ist 1:11 anständig und 1:13 unanständig? Kein Land kennt nur annähernd eine Formulierung wie es diese Initiative verlangt.

Einschränkung der Vertragsfreiheit, Ausbau der Bürokratie

  • Mit der Initiative wird ein massiver Einschnitt in die Unternehmensfreiheit getätigt. Es soll weiterhin Sache zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sein, wie sie ihren Arbeitsvertrag ausgestalten sollen (unter Berücksichtigung der heutigen Gesetzgebung).
  • Die offene und unklare Formulierung des Initiativtextes droht eine Flut von Verordnungen und Kontrollen nach sich ziehen.

Inserate

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    Die über das Mobilfunknetz übertragene Datenmenge hat sich in zehn Jahren um den Faktor 200 vervielfacht. Das zeigt eine umfassende Studie des Forschungsinstituts Sotomo im Auftrag von succèSuisse. Ländliche Gebiete trugen überdurchschnittlich zum Datenwachstum bei und verkleinerten den digitalen Stadt-Land-Graben. Gleichzeitig stieg die Anzahl Mobilfunkstandorte, die an ihre Kapazitätsgrenzen stossen. Das heutige Schweizer Mobilfunknetz vermag ohne Modernisierung die Anforderungen der nahen Zukunft nicht mehr bewältigen.

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    Im Rahmen ihrer Informationskampagne hat succèSuisse der Forschungsstelle sotomo von Dr. Michael Hermann den Auftrag erteilt, gestützt auf den Artikel Art. 716abis (OR. Aktienrecht) des nationalrätlichen Gegenvorschlags eine Abschätzung der Politikfolgen vorzunehmen. Die Studie liefert erstmals nachvollziehbare Schätzungen zu der Zahl der vom Gegenvor-schlag zur Konzernverantwortungsinitiative betroffenen Firmen und deren Arbeitsplätze. Die Folgen für die […]

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